Beim Abschluss einer Buchung setzen wir voraus, dass Sie eine Annullationskostenversicherung abgeschlossen haben. Falls Sie noch nicht anderweitig versichert sind, können Sie bei uns eine abschliessen.
Diese Versicherung ist nicht einfach eine Reiseversicherung, sondern der komplette Rundumschutz für Freizeit, Sport und kleinere Ausflüge.
Ihr Versicherungsschutz für eine einzelne Reise. Damit sind Sie vor der Reise gegen Annullierungskosten und während der Reise gegen unerwartete Zwischenfälle, wie z.B. eine medizinische Repatriierung nach einem schweren Unfall, versichert.
Die ERV übernehmen Ihre Annullierungskosten, wenn Sie die Reise nicht antreten können, u.a. wegen
Krankeit, Unfall oder Tod
Ausfalls der direkten Stellvertretung am Arbeitsplatz
Elementarschaden am Eigentum zu Hause
unverschuldeter Kündigung durch den Arbeitgeber/die Arbeitgeberin
Zudem kommen wir für die Mehrkosten einer Nachreise auf, falls Sie Ihre Reise erst mit ein paar Tagen Verspätung antreten können.
Die Annullierung infolge Schwangerschaft ist versichert, wenn die für die Reisedestination vorgeschriebene Impfung ein Risiko für das ungeborene Kind darstellt oder das Datum der Rückreise über der 24. Schwangerschaftswoche liegt.
Wegen der Grippe im Bett liegen, anstatt in Gummistiefeln übers Festivalgelände zu tanzen – unser Freizeitschutz entschädigt die Kosten für das Festivalticket. Der Deckungsbaustein in der Jahresversicherung bietet Schutz für sämtliche Freizeitaktivitäten wie Ausflüge, Event-Tickets, Kurse, Skiabonnements und Startgelder für sportliche Wettkämpfe.
Ihr weltweiter Versicherungsschutz für Reisezwischenfälle, weil Sie besonders unterwegs auf professionelle Hilfe angewiesen sind.
Gratis 24-Stunden-Helpline
Nottransport an den Wohnort (unlimitierter Versicherungsschutz)
Serviceleistungen
Nicht benützter Anteil des Arrangements bei vorzeitigem Reiseabbruch
Besuchsreise der Angehörigen ans Spitalbett im Ausland
Lange Wartezeiten am Flughafen erhöhen das Risiko, den Weiterflug zu verpassen. Ab einer dreistündigen Flugverspätung übernehmen wir bei Verpassen des Anschlussfluges die Zusatzkosten für die Fortsetzung der Reise (Umbuchung, Unterkunft etc.).
Ein Unfall oder eine Erkrankung im Ausland kann schnell teuer werden. Neben der Übernahme der Kosten garantieren wir auch die bestmögliche Behandlung für Sie. Höchstalter 79 Jahre.
Wir übernehmen Ihre Kosten bei einer Reiseannullierung oder einem Reiseabbruch infolge Krankheit, Unfall oder Tod Ihres vierbeinigen Lieblings.
Ihr persönliches Reisegepäck ist während Ihrer Reise zum Zeitwert gegen Diebstahl, Beraubung, Beschädigung und Verlust versichert. Kommt Ihr Gepäck mit grosser Verspätung (mind. 6 Stunden) am Reiseziel an, übernehmen wir die Kosten für Ihre notwendigsten Anschaffungen (Toilettenartikel etc.).
Die ERV steht Ihnen bei Rechtsstreitigkeiten zur Seite: In sämtlichen rechtlichen Fragen bei Reisen im Ausland beraten wir Sie gerne und übernehmen die Kosten der beauftragten Rechtsanwälte und Expertinnen sowie die Verfahrens- und Gerichtskosten und Prozessentschädigung.
Falls die gebuchte Fluggesellschaft ihren Betrieb aus finanziellen Gründen einstellt, übernehmen wir die Umbuchung auf einen anderen Leistungsträger bis maximal CHF 2'000.– pro Person, damit Sie Ihre Reise trotzdem durchführen können.
Mit unserer «Vulkanversicherung» garantieren wir Ihnen vor und während der Reise Soforthilfe bei Ausnahmezuständen auf der Reiseroute bis maximal CHF 2000.– pro Person.
Kapitalversicherung im Todesfall oder bei Invalidität infolge eines schweren Unfalls als Flugzeugpassagier bei Benützung eines öffentlichen, konzessionierten Luftfahrzeuges bis maximal CHF 100'000.– pro Person.
Innerhalb der Familienversicherung (Mehrpersonenversicherung) sind alle im gleichen Haushalt lebende Personen wie Eheleute, Paare oder im Konkubinat lebenden Personen inkl. Eltern, Grosseltern und Kindern versichert. Nicht im gemeinsamen Haushalt lebende minderjährige Kinder sowie minderjährige Ferien- und Pflegekinder sind ebenfalls versichert.
Damit Sie sich nicht jedes Jahr mit Ihrem Reiseschutz auseinandersetzen müssen, verlängern sich alle unsere Jahresversicherungen bei der ERV automatisch um ein weiteres Jahr, sofern sie nicht mindestens 3 Monate vor Ablauf gekündigt werden.
Maximale Versicherungssummen und Prämien in CHF. Sämtliche Prämien verstehen sich inkl. eidg. Stempelsteuer. Stand November 2022. Leistungs- und Prämienänderungen vorbehalten. Massgebend sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) E27 01/2023.
Weitere Informationen zur Jahresversicherung oder der Einzelversicherung finden Sie auf der Seite der ERV.